Wohngebäude-Prämie steigen
Wohngebäude-Prämie steigen 2024 um rund 7,5%
18.10.2023Wohngebäude-Prämien steigen 2024 um rund 7,5%
Die Prämien in der Wohngebäudeversicherung werden 2024 um etwa 7,5% steigen. Damit klettert der sogenannte Anpassungsfaktor zwar weiter, aber deutlich weniger als im letzten Jahr. Er bleibt allerdings weiterhin deutlich über dem langfristigen Mittelwert, meldet der GDV.
Beiträge in der Wohngebäudeversicherung werden auch im nächsten Jahr wieder steigen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) geht für 2024 von einem Anpassungsfaktor von 7,5% aus. Für das Jahr 2023 lag er noch bei 14,3%.
Damit habe sich der Anstieg für 2024 gegenüber dem Vorjahr für Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden praktisch halbiert, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin. „Das ist in Zeiten großer Sorgen um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, so Käfer-Rohrbach weiter.
Anpassungsfaktor beruht auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes
Der Anpassungsfaktor, der aufgrund des Baupreisindex für Wohngebäude und des Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamtes berechnet wird, hat Auswirkungen auf die Höhe der Prämien in der Wohngebäudeversicherung. Damit wird sichergestellt, dass ein Haus im Falle eines Schadens ausreichend versichert ist und eine Unterversicherung aufgrund gestiegener Baupreise und Lohnkosten vermieden wird.
Wäre ein Wohngebäude zu einem fixen Betrag versichert, würde dieser aufgrund der Inflation schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden abzudecken. Aus diesem Grund sind die meisten Wohngebäude in Deutschland zum gleitenden Neuwert versichert, das heißt ohne feste Versicherungssumme, so der GDV.
Beitragsanpassungen bedeuten kein außerordentliches Kündigungsrecht
Trotz der Abschwächung des Anstiegs liegt der Anpassungsfaktor weiterhin deutlich über dem langfristigen Mittelwert von rund 4,3% im Jahr. Doch die Beitragssteigerungen bedeuten für Versicherte trotzdem kein außerordentliches Kündigungsrecht – so sind sie schließlich auch mit höheren Leistungen im Schadenfall verbunden. Kunden und Kundinnen können der Beitragsanpassung zwar widersprechen, jedoch ist das Gebäude dann auch nicht mehr zum gleitenden Neuwert versichert und es kann möglicherweise schnell zu einer Unterversicherung kommen, so der Branchenverband. (js)
Quelle : AssCompact.de
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